Es war ein gewöhnlicher Dienstagmorgen auf der Schildaer Wache, als die Meldung eintraf. Nicht per Telefon, nicht per Brief — sondern als strukturierter JSON-Datensatz, übermittelt vom neuen Bürgerservice-Agenten »Vorgangslöser 3.0«, den Ratsherr Veit erst vergangene Woche in Betrieb genommen hatte. Der Datensatz enthielt Name, Adresse, Geburtsdatum und den Hinweis: »Mordverdacht. Opfer: Balthasar Kork, Korkgasse 7. Dringlichkeit: hoch.«
Wachtmeister Pfeiffer, der gerade seinen dritten Kaffee einschenkte, las die Meldung zweimal. Dann öffnete er das Formular »Ermittlungsakte Tötungsdelikt (KI-Eingang)«, das der Bürgermeister erst im Frühjahr eingeführt hatte, um »die Digitalisierung der Strafverfolgung voranzutreiben«. Das Formular erzeugte automatisch drei Unterakten, eine vorläufige Todesbescheinigung und — da das System für Vollständigkeit optimiert war — eine Anfrage an das Standesamt wegen Sterbebucheintrag.
Kunigunde, die als Protokollführerin des Rathauses auch für Sterbebucheinträge zuständig war, erhielt die Anfrage um 9:14 Uhr. Sie trug den Namen »Balthasar Kork« sorgfältig ein, versah ihn mit Datum und Uhrzeit und legte die Akte unter »Abgeschlossene Vorgänge« ab. Dann bereitete sie, wie es das Protokoll vorsah, eine Benachrichtigung an die nächsten Angehörigen vor. Da keine Angehörigen verzeichnet waren, adressierte das System die Benachrichtigung an Balthasar Kork selbst.
Um 9:47 Uhr betrat ein Mann mittleren Alters die Wache. Er trug eine Wollmütze, einen leicht verdreckten Anorak und den Gesichtsausdruck eines Menschen, der schon zu lange auf eine Antwort wartet. »Ich bin Balthasar Kork«, sagte er, »und ich möchte mich über eine falsch zugestellte Mülltonne beschweren. Die steht seit drei Wochen vor meiner Einfahrt.« Wachtmeister Pfeiffer sah ihn an. Dann sah er auf die Akte. Dann wieder auf den Mann.
»Sie sind tot«, sagte Pfeiffer schließlich. »Formal«, fügte er nach einer Pause hinzu, »laut System.« Kork blinzelte. »Ich bin nicht tot.« »Das«, sagte Pfeiffer, »ist eine Frage, die ich nicht alleine entscheiden kann.« Er rief Ratsherr Veit an. Veit rief den Bürgerservice-Agenten ab. Der Agent antwortete: »Balthasar Kork ist formal tot. Praktisch jedoch widersprüchlich. Empfehle Untersuchung wegen möglicher Lebendigkeit.« Veit notierte: »Untersuchung einleiten.«
In den folgenden Stunden entbrannte ein behördenübergreifender Zuständigkeitsstreit. Das Einwohnermeldeamt erklärte, es könne einen Toten nicht ummelden, solange kein Totenschein vorliege. Das Standesamt erklärte, es könne keinen Totenschein ausstellen, solange der Betroffene Einspruch erhebe. Die Rechtsabteilung erklärte, es sei unklar, ob ein formal Toter gegen seine eigene Todesmeldung Einspruch einlegen dürfe, da er dafür rechtlich handlungsfähig sein müsse — was wiederum voraussetze, dass er lebt.
Balthasar Kork saß unterdessen im Wartezimmer der Wache und füllte ein Formular aus. Es hieß »Widerspruch gegen behördlich festgestellten Tod (Eigenantrag)« und war, wie Kunigunde ihm erklärte, erst kürzlich eingeführt worden. »Wir hatten so einen Fall noch nicht«, sagte sie, »aber wir wollten vorbereitet sein.« Kork fragte, ob er danach noch die Sache mit der Mülltonne klären könne. Kunigunde sah in ihren Kalender. »Das wäre dann ein separater Vorgang.«
Am Nachmittag traf die Einladung zur Trauerfeier ein — adressiert an Balthasar Kork, Korkgasse 7. Der Bürgermeister hatte sie persönlich unterzeichnet. »In tiefer Anteilnahme«, stand darunter. Kork legte sie zu den Unterlagen. Der Vorgangslöser 3.0 erzeugte derweil eine Folgemeldung: »Verdächtiger lebt. Mögliche Manipulation der Todesfeststellung. Empfehle Ermittlung.« Ratsherr Veit las sie und nickte langsam. »Das System arbeitet«, sagte er. »Es arbeitet sehr gründlich.«
»Der Mann war nicht tot, aber der Vorgang hatte bereits Anspruch auf ein Nachleben.«
— Kunigunde, Protokollführerin von Schilda